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 Leitfaden für Schulsponsoring

Publikationen zum Thema Sponsoring in Schulen

  • Schulsponsoring heute - Ein Leitfaden für Schulen, Schulträger und Unternehmen

    Der Leitfaden "Schulsponsoring heute" beschäftigt sich mit den Themen Sponsoring und Schulrecht, Sponsoring und Steuerrecht, Zusammenarbeit von Schule und Schulträger beim Sponsoring sowie vom Spender zum Sponsor - vom Geldgeber zum Partner.

    Für die Neuauflage konnten prominente Autoren gewonnen werden, deren Aufsätze Sie hier bereits im pdf-Format herunterladen können:

    Helmut Schorlemmer
    Schulsponsoringberater Nordrhein-Westfalen, Schulleiter Pestalozzi-Gymnasium Unna

    „Schulsponsoring NRW“
    Schulsponsoringkonzepte basieren auf einer Partnerschaft zwischen Schulen und Unternehmen, so soll eine Verantwortungspartnerschaft für Bildung und Erziehung entstehen. Unternehmen, die Schulen durch Sponsoring unterstützen, haben das Interesse, eine gute Schule – und somit Qualität zu fördern. Schulen verstehen sich als pädagogische Dienstleistungsunternehmen, die mit einem qualitativ tragfähigen Angebot einen Partner suchen, der ihre Arbeit unterstützt. Dadurch ergeben sich neue Kooperations- und Kommunikationsformen der Schulen mit Unternehmen, Dienstleistern und Einrichtungen privater und öffentlicher Träger.
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    Georg Minten
    Ministerium für Schule und Weiterbildung NRW

    „Sponsoring und Schulrecht“
    In Nordrhein-Westfalen findet sich die zentrale Regelung zum Schulsponsoring in § 99 SchulG. Dieser Paragraph „Sponsoring, Werbung“ (§ 99 SchulG) umfasst zwei Regelungsbereiche: Entgegennahme von Spenden und Sponsoring.
    Von der Frage des Schulsponsorings zu unterscheiden ist die rechtliche Beurteilung von Geldsammlungen und wirtschaftlichen Betätigungen. Hierzu finden sich in § 55 SchulG „Wirtschaftliche Betätigung, Geldsammlungen“ entsprechende Regelungen.
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    Klaus Hebborn
    Leiter des Dezernats Bildung, Kultur und Sport beim Deutschen Städtetag

    „Zusammenarbeit von Schule und Schulträger beim Sponsoring“ Nach dem nordrhein-westfälischen Schulrecht ist Sponsoring an Schulen grundsätzlich zulässig, doch dies gilt allerdings nur für Maßnahmen, die mit dem Bildungs- und Erziehungsauftrag der Schulen vereinbar sind.
    Die Fülle der rechtlichen Regelungen und die pädagogisch sinnvolle Nutzung von Sponsoringmitteln erfordert eine intensive Zusammenarbeit zwischen Schulträger und Schulen. Eine wichtige Aufgabe des Schulträgers stellt die Beratung und die Unterstützung der Schulen bei rechtlichen, vertraglichen und finanziellen Fragen dar. Durch diese Partnerschaft zwischen Schulen und Schulträgern soll auch eine Beeinträchtigung der Chancengleichheit der Schulen verhindert werden, da sich dort Koordinierungs- und Ausgleichsmaßnahmen als notwendig erweisen.
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    Andreas Kümpel
    Experte für Steuerrecht, Oberfinanzdirektion Köln

    „Die steuerlichen Folgen des Schulsponsorings“
    Schulen in öffentlich rechtlicher Trägerschaft erfüllen den hoheitlichen Bildungsauftrag des Staates und sind Teil der sie tragenden Körperschaft des öffentlichen Rechts. Körperschaften des öffentlichen Rechts unterliegen nur mit ihren Betrieben gewerblicher Art der Besteuerung. D.h. Schulen werden steuerlich nur dann interessant, wenn sie wirtschaftlich in einem gewissen Umfang aktiv werden und damit einen steuerpflichtigen „Betrieb gewerblicher Art“ gründen. Nach Auffassung der Finanzverwaltung wird unter Sponsoring die Gewährung von Geld durch Unternehmen zur Förderung von Personen, Organisationen etc. verstanden. Die steuerliche Behandlung der Förderungsleistungen bei den Schulen hängt von verschiedenen Faktoren ab.
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    Dr. Gudrun Ramthun
    Geschäftsführerin des Bildungswerks der nordrhein-westfälischen Wirtschaft e. V.

    „Schulsponsoring aus der Sicht der Wirtschaft“
    Schulsponsoring soll durch Bereitstellung von Expertenwissen und durch finanzielle Förderung von Projekten die Qualität der schulischen Bildung steigern. Durch die Angebote der Unternehmen erhalten Schülerinnen und Schüler die Gelegenheit vertiefte Kenntnisse über die aktuelle Arbeits-, Wirtschafts- und Berufswelt zu erwerben. Die nachfolgenden Generationen werden mit breitem Grundlagenwissen, Kenntnissen besonders in den naturwissenschaftlichen Fächern und mit Fremdsprachenkenntnissen ausgestattet. Die Wirtschaftsunternehmen fördern somit die Ausbildung ihrer zukünftigen Auszubildenden und Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und können durch diese Aktivitäten einen Imagegewinn in der Öffentlichkeit verbuchen und ihre gesellschaftliche Verantwortung dokumentieren.
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    Peter Gnielczyk
    Referent Fortbildung und Wissensmanagement beim Verbraucherzentrale Bundesverband e.V.

    „Konsumkompetenz und Verbraucherbildung“
    Kommerzielle Produktwerbung in Schulen instrumentalisiert Kinder und Jugendliche und der staatliche Erziehungsauftrag wird dadurch untergraben. Unternehmen und Agenturen, die Produktwerbung in den Schulen platzieren, sind nicht an der Qualitätsverbesserung von Schule interessiert, sondern an der Markenbindung ihrer zukünftigen Käuferinnen und Käufer.
    Der Bundesverband der Verbraucherzentrale unterstützt bundesweite Standards für Sponsoringprojekte, im Sinne gemeinsamer Verantwortungspartnerschaften und den Ausbau der Verbraucherbildung. Diese ist ein unverzichtbaren Bestandteil einer modernen Verbraucherpolitik, denn auch innovations- und qualitätsorientierte Unternehmen brauchen gebildete und kompetente Verbraucher.
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  • Neue Wege für die Schule – Studien zur Frage alternativer Finanzierungsmöglichkeiten

    In seiner Examensarbeit (Köln 2005) untersucht Daniel Modler, wie Schulen sich über alternative Wege mitfinanzieren können. Dabei stehen Insbesondere die Anwendung eines professionell betriebenen Sponsoring und Fundraising im Blickpunkt. Ziel seiner Arbeit ist es, einen möglichen Weg zur alternativen Mitfinanzierung des laufenden Schulbetriebs aufzuzeigen.
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  • Allgemeine Rahmenbedingungen für Sponsoringleistungen am Beispiel der Stadt Köln

    In Anknüpfung an die Richtlinie für die Annahme von Vergünstigungen bei der Stadt Köln wurden stadtweite Rahmenbedingungen fixiert, die geeignet sind, jeglichen Anschein der Befangenheit bei den Beschäftigen zu verhindern, die gleichzeitig aber auch dazu dienen, das finanzielle Potenzial von Sponsorenleistungen für die Stadt Köln weitestgehend nutzbar zu machen.
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Ansprechpartner: Mira Rübsamen