FAQ
Welche Zielsetzung verfolgt das Projekt?
Der Gelsenwasser-Konzern konzentriert seine Sponsoringaktivitäten zukünftig auf die Verbesserung der Schulsituation von Kindern und Jugendlichen im Versorgungsgebiet des Konzerns. Die geförderten Projekte sollen dazu beitragen, dass die Schulen ihren Bildungsauftrag besser erfüllen können, indem die Schüler bestmöglich gefördert werden und dazu ausreichende Mittel und entsprechende Materialien zur Verfügung stehen. Leben und Lernen in der Schule soll dadurch unbürokratisch unterstützt werden.
Auf wie viele Jahre ist das Projekt angelegt?
Die Gelsenwasser AG unterstützt die Schulen im Versorgungsgebiet in den Jahren 2003, 2004 und 2005.
Wie viel Geld wird zur Verfügung gestellt?
Das Unternehmen stellt pro Jahr 1.000.000.00 € zur Verfügung. 400 Projekte können so pro Jahr mit maximal je 2.500 € gefördert werden.
Schulen aus welchen Kommunen können sich bewerben?
Alpen, Altenberge, Ascheberg, Bad Oeynhausen, Bergkamen, Billerbeck, Bönen, Brüggen, Castrop-Rauxel, Datteln, Drensteinfurt, Fröndenberg, Geldern, Gelsenkirchen, Geseke, Haltern am See, Hamminkeln, Hattingen, Havixbeck, Herne, Herten, Hille, Höxter, Horstmar, Hüllhorst, Hünxe, Issum, Isselburg, Kaarst, Kalkar, Kamen, Kevelaer, Laer, Löhne, Lüdinghausen, Linnich, Marl, Menden, Nordkirchen, Nordwalde, Nottuln, Oer-Erkenschwick, Olfen, Petershagen, Recklinghausen, Rheda-Wiedenbrück, Rheinberg, Rheurdt, Rietberg, Schwalmtal, Schermbeck, Saerbeck, Selm, Senden, Sendenhorst, Sonsbeck, Sprockhövel, Straelen, Uedem, Unna, Velbert, Verl, Voerde, Waltop, Warendorf, Werl, Werne, Wesel, Welver, Weeze, Wickede, Xanten.
Wie viele Projektförderungen pro Kommune und Jahr gibt es?
Jede der Kommunen (siehe „Welche Kommunen können sich bewerben?“) hat Anspruch auf mindestens eine Projektförderung pro Jahr. Die weiteren Projektförderungen werden nach Größe der Kommune und Anzahl der Schulen vergeben.
Wie lang sollte ein Projekt dauern?
Die Förderdauer beträgt ein Jahr. In Ausnahmefällen kann eine verlängerte Förderung gewährt werden.
Wer kann Projektanträge einreichen?
Anträge können von allen Beteiligten (Fördervereine, Lehrer, Schüler, Eltern etc.) über die Schulleitung eingereicht werden.
Welche Projektinhalte werden prioritär behandelt?
- Förderung der Basiskompetenzen
Förderung der Basiskompetenzen der Schülerinnen und Schüler der Klassen 16, insbesondere Lesen, Schreiben, Mathematik und Medienkompetenz (z. B. Angebote im Rahmen der offenen Ganztagsschule, Förderung des eigenständigen Lernens und Arbeitens, z. B. durch Methodentraining, Erwerb wichtiger Arbeitstechniken, Einrichtung von Förderkursen, Schreibtrainings, Wettbewerbe etc.)
- Integration (Klassen 110)
Projekte zur Förderung kommunikativer Prozesse, Maßnahmen zur Förderung von Selbstständigkeit, Teamfähigkeit und sozialer Kompetenz, Projekte zur Stärkung der Persönlichkeit, Förderung bilingualer Alphabetisierung im Unterricht, Fortbildungsmaßnahmen für Lehrerinnen und Lehrer zum Erwerb interkulturelle Kompetenzen, Etablierung von Streitschlichter-, Gewaltpräventions- und Anti-Mobbingmaßnahmen.
- Aufbau von Selbstlernzentren
Förderung von eigenständigem Lernen und Arbeiten durch den Aufbau von Selbstlernzentren in der Sekundarstufe II (z. B. Darstellung der zur Verfügung stehenden Räume, Konzeption für Ausstattung, Darstellung des Bedarfs an traditionellen und neuen Medien, Darstellung des Betreuungsschlüssels etc.).
Sind auch andere Projektinhalte möglich?
Anträge außerhalb der drei genannten Kategorien (s. „Welche Projektanträge werden prioritär behandelt?“) sind möglich und werden gesondert geprüft (z. B. Projekte zur Verschönerung der Schule)
Wie sieht ein Projektantrag aus?
Bitte füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es uns per Email zu.
Sollten Sie als Projektinhalt den Aufbau eines Selbstlernzentrums anstreben, senden Sie uns darüber hinaus eine frei erstellte Gesamtkonzeption per Email zu. (Darstellung der zur Verfügung stehenden Räume, Konzeption für Ausstattung, Darstellung des Bedarfs an traditionellen und neuen Medien, Darstellung des Betreuungsschlüssels etc.).
Bei wem werden die Projektanträge eingereicht?
Alle Anträge werden eingereicht über den Online-Bewerbungsbogen.
Wer prüft, ob ein Projekt förderungswürdig ist?
Eine Jury prüft die Projektanträge und entscheidet über die Mittelvergabe. Diese Jury setzt sich aus Vertretern der Gelsenwasser AG, des Städte- und Gemeindebundes, der Stiftung Partner für Schule NRW sowie der Landesschülervertretung zusammen.
Gibt es eine Bewerbungsfrist?
Antragsstellungen sind jederzeit möglich.
Wann ist mit einer Entscheidung für oder gegen einen Projektantrag zu rechnen?
Über Anträge wird innerhalb von sechs Wochen nach Eingang entschieden.
Wann muss eine Schule nach der Entscheidung mit der Projektumsetzung beginnen?
Die Umsetzung der geförderten Projekte muss im gleichen Jahr beginnen.
Müssen die Projekte seitens der Schule in irgendeiner Form dokumentiert werden?
Die geförderten Schulen verpflichten sich zu einer digitalen Abschlussdokumentation, die die zweckgebundene Mittelverwendung belegt. Die Dokumentationen werden online veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.
Kann man sich über die Projekte im Internet informieren?
Die Dokumentationen werden online auf der Webseite des Gelsenwasser Schulprojekts veröffentlicht und in einer Best-Practice-Datenbank erfasst.